ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der DMT Elektro s. r. o., Donská 1392/12, 040 12 Košice-Nad jazerom, Slowakei (nachfolgend „Auftragnehmer“)

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Elektroinstallation, insbesondere für Leistungen als Nachunternehmer.
  • Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Verträge mit Verbrauchern schließt der Auftragnehmer nicht auf Grundlage dieser AGB.
  • Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  • Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Nachunternehmervertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  • Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
  • Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch den Beginn der Ausführung zustande.
  • Grundlage des Angebots sind die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, insbesondere Pläne, Leistungsverzeichnisse und Terminpläne. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.

§ 3 Leistungsumfang

  • Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den dort genannten Unterlagen.
  • Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt der Auftragnehmer Montageleistungen mit eigenem Fachpersonal und eigenem Handwerkzeug. Installationsmaterial, Großgeräte, Hebebühnen und Gerüste stellt der Auftraggeber.
  • Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN-VDE-Normen, sowie nach den Vorgaben der Ausführungsplanung erbracht.
  • Der Auftragnehmer setzt eigenes Fachpersonal ein. Er ist berechtigt, qualifizierte Dritte einzubeziehen, wenn der Auftraggeber zustimmt; die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenfrei insbesondere Folgendes zur Verfügung:

  • freigegebene Ausführungspläne und die erforderlichen technischen Unterlagen,
  • einen ungehinderten Zugang zur Baustelle und baufreie Arbeitsbereiche,
  • Baustrom, Beleuchtung, Sanitäreinrichtungen sowie eine verschließbare Lagerfläche für Material und Werkzeug,
  • eine Einweisung in die Baustelle und die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort.

Die Koordination der Gewerke und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle obliegen dem Auftraggeber. Jede Partei ist für den Arbeitsschutz ihres eigenen Personals verantwortlich.

§ 5 Ausführungsfristen und Behinderungen

  • Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  • Wird der Auftragnehmer durch Umstände behindert, die er nicht zu vertreten hat (zum Beispiel fehlende Vorleistungen anderer Gewerke, fehlendes Material, fehlende Pläne, höhere Gewalt), verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Auftragnehmer zeigt Behinderungen unverzüglich in Textform an.
  • Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber zu vertretende Behinderungen entstehen, insbesondere Wartezeiten und zusätzliche An- und Abreisen, trägt der Auftraggeber.

§ 6 Zusätzliche und geänderte Leistungen

Leistungen, die im Vertrag nicht enthalten sind, sowie Änderungen des Leistungsumfangs werden gesondert vergütet. Sie sollen vor Ausführung in Textform beauftragt werden. Stundenlohnarbeiten werden durch Stundenzettel nachgewiesen, die der Auftraggeber wöchentlich gegenzeichnet.

§ 7 Abnahme

  • Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. In sich abgeschlossene Teilleistungen sind auf Verlangen des Auftragnehmers gesondert abzunehmen.
  • Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
  • Im Übrigen gilt § 640 BGB, einschließlich der Abnahmewirkung bei Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist.

§ 8 Vergütung und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Für Bauleistungen in Deutschland schuldet in der Regel der Auftraggeber als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). In diesem Fall stellt der Auftragnehmer Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aus.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen (§ 632a BGB).
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Skonto und Sicherheitseinbehalte gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).
  • Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 9 Mängelansprüche

  • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelansprüche und deren Verjährung (§§ 634 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  • Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  • Keine Mängel sind Schäden, die auf fehlerhafte Pläne, Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers oder auf Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, sofern der Auftragnehmer seine Hinweispflichten erfüllt hat.

§ 10 Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Liefert der Auftragnehmer Material, bleibt dieses bis zur vollständigen Bezahlung der zugehörigen Rechnung sein Eigentum, soweit es nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes geworden ist.

§ 12 Entsendung und gesetzliche Pflichten

Der Auftragnehmer beachtet bei der Entsendung seiner Mitarbeiter nach Deutschland die geltenden Vorschriften, insbesondere zum Mindestlohn und zu den Arbeitsbedingungen, und führt die erforderlichen Meldungen durch. Auf Anforderung legt er dem Auftraggeber die üblichen Nachweise vor, insbesondere A1-Bescheinigungen.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich. Personenbezogene Daten verarbeitet der Auftragnehmer gemäß seiner Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Košice, Slowakei. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026